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VORSORGEBERATUNG

Wer entscheidet, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Diese Frage frühzeitig zu klären, ist vielen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine Herzensangelegenheit.

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Liegen im Ernstfall keine Vollmachten und Verfügungen vor, muss das Amtsgericht einen Betreuer oder eine Betreuerin bestimmen. Trotzdem vermeiden viele Menschen, sich mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung zu beschäftigen: Die Begriffe klingen ähnlich und der Stapel der auszufüllenden Vordrucke ist dick. Oft bleiben sie daher liegen.

 

Ich informiere und unterstütze Sie bei allen Fragen.

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