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VORSORGEBERATUNG

Wer entscheidet, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Diese Frage frühzeitig zu klären, ist vielen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine Herzensangelegenheit.

Liegen im Ernstfall keine Vollmachten und Verfügungen vor, muss das Amtsgericht einen Betreuer oder eine Betreuerin bestimmen. Trotzdem vermeiden viele Menschen, sich mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung zu beschäftigen: Die Begriffe klingen ähnlich und der Stapel der auszufüllenden Vordrucke ist dick. Oft bleiben sie daher liegen.

 

Ich informiere und unterstütze Sie bei allen Fragen.

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